Schulschwierigkeiten ?Schulangst ?Leistungsschwächen ?

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Das weiß sicher die Beratungslehrerin ...
ist oft die Antwort, wenn Schüler, Lehrer, Eltern oder die Schulleitung oder nicht weiter wissen. Ein Gespräch mit einer neutralen Person kann dann die Möglichkeit bieten, die bestehenden Schwierigkeiten genauer zu betrachten und gemeinsam Lösungswege zu finden.
Ich biete meine Unterstützung an bei:
- Leistungsschwächen
- Schullaufbahnfragen
- Verhaltensproblemen
- Schulangst, Prüfungsangst
- Konflikten im Zusammenhang mit der Schule (auch im Rahmen des am Deutschorden-Gymnasium eingeführten Konfliktmanagements
Ablauf einer Beratung
Dann vereinbaren wir einen Termin für ein Gespräch.
Das weitere Vorgehen wird gemeinsam besprochen und es können weitere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden, z.B. ein Gespräch mit weiteren Beteiligten, Fragebögen oder Tests.
Im Anschluss versuchen wir gemeinsam mögliche Perspektiven zu entwickeln.
Grundsätzliches für die Beratung
Freiwilligkeit
Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob eine Beratung gewünscht wird. Die Beratungslehrerin entscheidet selbst, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann wie die Beraterin die Beratung jederzeit abbrechen.
Was die Beratung nicht leistet
Die Beratungslehrerin übernimmt keine Fachberatung und Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc., sondern sie stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleiten die Ratsuchenden zu diesen.
Vertraulichkeit
Beratungslehrer/-innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die Beratungen und deren Ergebnisse sind vertraulich. Tests werden unter Ausschluss Dritter durchgeführt.
Begabung testen
Beratungslehrer/-innen sind (neben Sonderpädagogen) die einzigen Lehrkräfte, die berechtigt sind, Begabungstests durchzuführen.
Anlaufstelle
Die Beratungslehrerin ist Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, für die anderen Lehrkräfte und die Schulleitung